Frauenquote: Frauenförderung in Unternehmen jetzt gesetzlich geregelt

 


Berlin, 06.03.2015

 

„Hartnäckigkeit führt zum Ziel. Die gesetzliche Regelung zur Frauenquote ist pünktlich zum Internationalen Frauentag beschlossen. Unternehmen und die Bundesverwaltung sind jetzt gesetzlich zur Frauenförderung verpflichtet“, so Maria Böhmer, Vorsitzende der Frauen Union der CDU, anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst am 6. März 2015 im Deutschen Bundestag.

 

Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft in Deutschland für Frauen in Führungspositionen haben in vierzehn Jahren nicht zum Ziel geführt. Es gab viele Versprechungen. Deutschland kann auf die Kompetenzen der Frauen jedoch nicht länger verzichten. Wo Männer und Frauen, wo Menschen verschiedenen Alters gut zusammenarbeiten, sind Unternehmen erfolgreicher.

Böhmer: „Die Geschlechterquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte großer Unternehmen ist ein sinnvolles Instrument zur Frauenförderung. Sie ersetzt aber nicht den dringend erforderlichen Mentalitätswandel in den Unternehmen und der Bundesverwaltung. Gleichstellung ist eine Führungsaufgabe.“

In der Kombination von Verpflichtung für die Aufsichtsräte der großen, börsen-notierten und voll mitbestimmten Unternehmen und festgelegten Zielgrößen für 3500 weitere Unternehmen wurde eine sehr vertretbare Lösung gefunden.

„Wir haben längst genügend hervorragend qualifizierte Frauen mit langjähriger Berufserfahrung für die Spitze von Unternehmen. Die Einführung der Quote ist richtig.“, so die Vorsitzende der Frauen Union der CDU.

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