Bessere Förderung von Elektroautos

Elektromobilität

 

 

Dabei geht es um:

  • die Reservierung von Sonderparkplätzen an öffentlichen Ladestationen
  • geringere oder keine Parkgebühren
  • weniger Zufahrtsbeschränkungen, die beispielsweise aus Schutz vor Lärm und Abgasen bestehen sowie
  • eine besondere Kennzeichnung.

Das Elektromobilitätsgesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten. Das dazu nötige Notifizierungsverfahren („Prüfverfahren“) durch die Europäische Union ist angelaufen.

Mit steuerlichen Anreizen und Investitionen in die Forschung fördert die Bundesregierung den Kauf eines Elektrofahrzeugs und erleichtert den Umstieg in eine „grüne“ Zukunft:

  • Wer bis 2015 ein Elektro-Auto kauft, ist zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeug-Steuer befreit.
     
  • Bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils von Dienstwagen wird der höhere Listenpreis von Elektor- oder Hybridelektrofahrzeugen gegenüber Autos mit Verbrennungsmotor ausgeglichen, so dass keine steuerlichen Nachteile entstehen.

     

  • Die Bundesregierung fördert in vier Regionen, den sogenannten „Schaufenstern Elektromobilität“ Forschung und Entwicklung der Branche. Bis 2015 unterstützt sie entsprechende Projekte mit insgesamt 180 Millionen Euro.

Derzeit sind über 21.000 Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen unterwegs. Davon sind allein in den ersten acht Monaten des Jahres 2014 knapp 8.000 Fahrzeuge neu zugelassen worden. Prozentual hat sich damit in diesem kurzen Zeitraum der Gesamtbestand um 59 Prozent erhöht.

 

Überblick Elektromobilität

 

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