Anhörungsbehörde legt Bahnpläne für Oldenburg aus

 

 

Die Deutsche Bahn beabsichtigt den Ausbau der Bahnstrecke zwischen Oldenburg und Wilhelmshaven zur Hinterlandanbindung des Jade-Weser-Ports. Im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau, Abschnitt 1 (Oldenburg-Rastede), lässt die Anhörungsbehörde (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) die Planfeststellungsunterlagen in der Zeit vom21. Februar bis zum 20. März 2014 öffentlich auslegen.

  • Einsicht in die Planfeststellungsunterlage bei der Stadt Oldenburg, Amt für Verkehr und Straßenbau, Gebäude A, Zimmer 004, in der Industriestraße 1, 26121 Oldenburg. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 8 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr. 

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz bis einschließlich 3. April 2014 bei der zuständigen Behörde:


Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 33 
Göttinger Chaussee 76A
30453 Hannover 

oder bei der Stadt Oldenburg, Technisches Rathaus, Amt für Verkehr und Straßenbau, Industriestraße 1, Gebäude A, 26121 Oldenburg, seine Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Es muss deutlich gemacht werden, was Sie als Bürgerin/ Bürger konkret bewegt und welches Rechtsgut durch die Planung beeinträchtigt wird. Rechtsgüter können zum Beispiel sein:

  • Eigentum
  • Handlungsfreiheit
  • Gesundheit
  • ...

Im Zusammenhang damit stehen Aspekte, die jeden Einzelnen nachteilig beeinträchtigen können. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Störung durch Schienenlärm
  • Erschütterungen durch häufigere, schwerere und längerer Güterzüge vom/ zum Jade-Weser Port
  • Gefährdungen durch Gefahrguttransporte und durch Unfälle/ Havarien
  • Visuelle Begrenzungen und unerwünschter Schattenfall durch hohe Lärmschutzwände
  • ...

Ein Formblatt für Einwendungen (Word; 30 KB) » stellt die Stadt Oldenburg zur Verfügung.

Eine Rechtsberatung für das Verfassen von Einwendungen darf die Stadt Oldenburg nicht geben. Die Anhörungsbehörde weist darauf hin, dass „die Einwendung den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen muss“. Wichtig: Einwendungen seien nach Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist – also nach dem 3. April – ausgeschlossen.

Der volle Text der Bekanntmachung der Anhörungsbehörde steht hier » bereit.

Informationen über die politische Beschlusslage im Rat der Stadt Oldenburg sowie mehrere Gutachten zur Frage der Vorzugswürdigkeit einer Umgehungstrasse auf Oldenburger Stadtgebiet gegenüber dem von der Deutschen Bahn hier beabsichtigten Ausbau der Bestandsstrecke finden Siehier »

 

Stadt bietet Informationsveranstaltung
Überdies bietet die Stadt eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger am Mittwoch, 26. Februar, im Kulturzentrum PFL, Peterstraße 3, an. Die Veranstaltung beginnt um 16 Uhr – die Deutsche Bahn hat ihre Teilnahme zugesagt.

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