Künftig Strafen für Freier von Zwangsprostituierten

Plan der großen Koalitionen

 Freier von Zwangsprostituierten müssen künftig mit Strafen rechnen, "Sex - Flatrates" sollen verboten werden. Das erfuhr F.A.Z. aus dem Gesundheitsministerium.

Von Reiner Burger und Rüdiger Soldt

Die künftige große Koalition aus  CDU und SPD strebt an, Armuts- und Zwangsprostitution mit neuen  Straftatbeständen härter zu ahnden. In der Koalitionsvereinbarung ist von einer  „umfassenden Überarbeitung des Prostitutionsgesetzes“ die Rede. Die  stellvertretende Bundesvorsitzende der Frauen-Union und geschäftsführende  parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette  Widmann-Mauz (CDU), kündigte im Gespräch mit der F.A.Z. eine  „Erlaubnispflicht für Bordellbetriebe“ sowie einen neuen Straftatbestand an, der die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen von Zwangsprostituierten unter Strafe stellt. „Wer Zwangsprostituierte wissentlich und brutal ausbeutet,  soll auch damit rechnen müssen, dass zu Hause die Polizei vor der Tür steht“, sagte Frau Widmann-Mauz.

Die CDU-Politikerin kündigte zudem an, die rechtliche  Situation von Zwangsprostituierten zu verbessern, die in einem Strafverfahren oder durch eine Aussage bei der Polizei einen Beitrag zur Aufklärung von  Zwangsprostitution leisteten. Auch sollen menschenverachtende Praktiken wie  „Flatrate-Sex“ künftig verboten werden, darüber seien sich CDU und SPD einig gewesen, auch wenn dies nicht ausdrücklich in der Koalitionsvereinbarung  festgehalten worden sei.

Schwarzer fordert noch schärfere Regelungen

Der Frauenrechtlerin Alice Schwarzer gehen die Vereinbarungen von SPD und CDU  zur Bekämpfung der Zwangsprostitution in der Koalitionsvereinbarung nicht weit  genug. Sie fordert eine „Generalrevision“ des 2002 von der rot-grünen  Bundestagsmehrheit beschlossenen Prostitutionsgesetzes. Frau Schwarzer sprach sich nicht dafür aus, Prostitution wieder per Gesetz als sittenwidrig zu definieren, jedoch müsse sich in der Novelle der Norm die Formulierung finden, dass Prostitution gegen die Menschenwürde verstoße. Kritisch sieht Frau Schwarzer die Absicht von CDU und SPD, lediglich „ordnungspolitische  Kontrollmöglichkeiten“ im Gesetz zu verbessern, dies müsse Aufgabe der Polizei sein.

Die baden-württembergische Landesvorsitzende der Grünen, Thekla Walker,  forderte ein eigenes Gewerberecht für Bordellbetriebe. Außerdem solle Prostitution künftig erst vom 21. Lebensjahr an erlaubt werden. „Wir müssen den Straftatbestand der Ausbeutung neu regeln und enger fassen. Was in der  Koalitionsvereinbarung völlig fehlt, sind Aussagen zu einer Anhebung des  Mindestalters“, sagte Frau Walker der F.A.Z..

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