Die AG Familie meldet erste Erfolge von den Koalitionsverhandlungen: SPD und Union einigten sich auf eine Frauenquote. Uneins bleiben die Parteien beim Betreuungsgeld.



Union und SPD haben sich in ihren Koalitionsverhandlungen auf eine gesetzliche Quote für Frauen in den Führungsetagen der Wirtschaft geeinigt. Nach dem Willen der Unterhändler in der Arbeitsgruppe Familie sollen in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden, mindestens 30 Prozent Frauen vertreten sein. Wird die Quote nicht erreicht, bleiben die vorgesehenen Stühle für das unterrepräsentierte Geschlecht frei. Große Unternehmen müssen zudem ab 2015 eigene verbindliche Ziele für die Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsrat, Vorstand und den obersten Management-Ebenen definieren und veröffentlichen.

Außerdem verständigte sich die AG Familie auf einen Rechtsanspruch für eine zehntägige Familienpflegezeit und auf ein "Elterngeld Plus", das die Kombination von Elterngeldbezug mit einer Teilzeitarbeit verbessern soll. Keine Einigung gab es hingegen bei den strittigen Themen Betreuungsgeld und Adoptionsrecht für homosexuelle Paare. Die SPD vertritt die Ansicht, dass die Mehrzahl der Länder das Betreuungsgeld lieber in den Ausbau und die Qualität der Kinderbetreuung investieren würde. 

Die Quoten-Einigung nannte SPD-Verhandlungsleiterin Manuela Schwesig ein wichtiges Signal, um die Aufstiegschancen von Frauen zu verbessern und für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen. Die SPD hatte zuletzt vorgeschlagen, den Anteil weiblicher Führungskräfte in Aufsichtsräten stufenweise auf bis zu 40 Prozent im Jahr 2021 zu erhöhen. Die Union war zunächst gegen eine starre Quote, hatte dann aber bei den Aufsichtsräten Kompromissbereitschaft gezeigt. Unionsverhandlungsleiterin Annette Widmann-Mauz (CDU) sprach von einem "Kulturwandel im Inneren der Unternehmen". Die Union habe aber auch immer deutlich gemacht, dass eine starre Quote für Vorstände weder sinnvoll noch verfassungsrechtlich möglich sei. "Ich freue mich deshalb, dass wir mit der SPD zu einer vernünftigen Regelung im Sinne der Frauen gekommen sind."

In den Führungspositionen der großen Unternehmen in Deutschland sind Frauen bislang eine Minderheit. Zwölf Jahre nach der Selbstverpflichtung der Wirtschaft, mehr Frauen in Aufsichtsräte und Vorstände zu berufen, lag ihr Anteil im September 2013 bei 11,7 Prozent.

Auszeit für pflegende Angehörige


Die Familienpolitiker von Union und SPD wollen außerdem Arbeitnehmern, die Angehörige pflegen, künftig eine zehntägige Auszeit zugestehen. In der werden sie weiter bezahlt. Solche Regelungen gibt es bislang nur für Eltern, die ein krankes Kind betreuen.

Das "Elterngeld Plus" soll Eltern für die Dauer von bis zu 28 Monaten ermöglichen, das Elterngeld in Kombination mit einer Teilzeittätigkeit zu kombinieren. Ziel ist es, den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Auch soll ein Partnerschaftsbonus in Höhe von etwa zehn Prozent des Elterngeldes geschaffen werden, den alle Elterngeldbezieher erhalten, die beide parallel 25-30 Wochenstunden arbeiten.