Die Rente berechnen gar nicht so schwer

 

 

„EP x ZF x RaF x aRW“ – was sich wie eine geheimnisvolle mathematische Formel liest, ist nichts anderes als der „Schlüssel“ zur späteren Höhe der eigenen gesetzlichen Rente. Vier Faktoren fließen in die Berechnung der Rente ein.

Grundsätzlich gilt: Wie hoch die spätere Rente ausfällt, ist abhängig

  • vom Einkommen während des gesamten Erwerbslebens und
  • von den rentenversicherungsrechtlichen Zeiten.

Die persönliche Rente wird nach der „Rentenformel“ berechnet. Sie besteht aus vier Faktoren

- Entgeltpunkte (EP)
- Zugangsfaktor (ZF)
- Rentenartfaktor (RaF)
- aktueller Rentenwert (aRW).

Entgeltpunkte (EP) – der Kontostand im persönlichen Rentenkonto

Entgeltpunkte füllen das persönliche Rentenkonto. Der Versicherte erhält für jedes Jahr, in dem er gearbeitet hat, Entgeltpunkte gutgeschrieben.

Wichtig hierbei ist die Höhe des jeweiligen Einkommens. Der jeweilige Bruttoverdienst eines Kalenderjahres wird mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten verglichen. Entspricht das Einkommen dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten eines Jahres, fließt ein Entgeltpunkt in das Rentenkonto. Ist das Einkommen niedriger, steht eine 0 vor dem Komma. Höhere Einkommen als das Durchschnittseinkommen machen mehr Entgeltpunkte aus.

Für 2011 beträgt das Durchschnittseinkommen 30.268 Euro (West) beziehungsweise 26.484 Euro (Ost).

Die Rentenversicherung rechnet am Ende des Erwerbslebens alle Entgeltpunkte der zurückgelegten Arbeitsjahre zusammen. Die Entgeltpunkte für Versicherte aus DDR-Zeiten rechnet sie dabei auf „Westniveau“ hoch.

Zugangsfaktor (ZF) – der Zeitpunkt des Rentenbeginns ist entscheidend

Die Höhe des Zugangsfaktors bestimmt sich dadurch, wann der Versicherte tatsächlich in Rente geht.

Die Faustformel hier lautet: Wer früher als vom Gesetzgeber vorgesehen in den Ruhestand geht, muss Abschläge in Kauf nehmen. Entsprechend niedriger fällt der Zugangsfaktor aus. Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, kann sich über mehr Rente freuen. Hier fällt der Zugangsfaktor entsprechend höher aus.

Konkret: Geht man „regulär“, also mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente, beträgt der Zugangsfaktor genau 1,0.

Ab 2012 verschieben sich für jeden Jahrgang schrittweise diese Grenzen durch den Beginn der „Rente mit 67“. 2012 ist erstmals der Jahrgang 1947 von dieser Regelung betroffen. Versicherte dieses Jahrgangs, die in diesem Jahr in Rente gehen möchten, müssen einen Monat länger arbeiten, bevor sie regulär in Rente gehen können. Nur dann beträgt der Zugangsfaktor 1,0.

Jeder Monat, den der Beschäftigte früher in Rente geht, senkt die Rente um 0,3 Prozent. Auf das Jahr gesehen bedeutet dies 3,6 Prozent weniger Rente dauerhaft. In diesem Fall senkt sich der Zugangsfaktor 1,0 um 0,036 auf 0,964 (Berechnung: 1,0 x 3,6 Prozent = 0,036).

Für jeden Monat, den der Beschäftigte länger als die Regelaltersgrenze arbeitet, erhält der Versicherte 0,5 Prozent mehr Rente. Ein ganzes Jahr länger arbeiten machen sechs Prozent mehr Rente aus. Der Zugangsfaktor erhöht sich in dem Falle auf 1,06.

Rentenartfaktor (RaF) – die Art der Rente bestimmt das Sicherungsziel

Die gesetzliche Rentenversicherung gewährt nicht nur Altersrenten. Auch Renten an Hinterbliebene (Witwen-/Witwer- und Waisenrenten) und wegen Erwerbsminderung zahlt die Rentenversicherung.

Weil sie den Lohnausfall vollständig ersetzen sollen, haben beispielsweise Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung den höchsten Rentenartfaktor 1,0. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hat demzufolge ein niedrigeres Sicherungsziel: Teilweise erhält der Versicherte Arbeitslohn, teilweise eine Rente wegen Erwerbsminderung. Deswegen beträgt der Rentenartfaktor hier 0,5.

Bei den Witwer-/Witwenrenten hängt der Rentenartfaktor vom Datum der Eheschließung ab. Frühere Eheschließungen nehmen dabei einen Rentenartfaktor von 0,6, jüngere von 0,55 an.

Für eine Halbwaisenrente beträgt der Rentenartfaktor 0,1, für Vollwaisenrenten 0,2.

Aktueller Rentenwert (aRW) – spiegelt die aktuelle Einkommensentwicklung

Der aktuelle Rentenwert ist der Wert eines Rentenpunktes. Das ist der Betrag, welcher einer monatlichen Rente entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge in der Höhe des Durchschnittsverdientes aller Versicherten gezahlt worden sind (sogenannter Entgeltpunkt).

Der aktuelle Rentenwert orientiert sich an der Lohnentwicklung des Vorjahres. Die Daten dafür ermittelt das Statistische Bundesamt. Der aktuelle Rentenwert gilt jeweils ab dem 1. Juli eines Jahres. Zurzeit beträgt der aktuelle Rentenwert 27,47 Euro (West) beziehungsweise 24,37 Euro (Ost). Ab dem 1. Juli 2012 steigt er auf 28,07 Euro (West) beziehungsweise auf 24,92 Euro (Ost).

Rentenempfänger erhalten demnach für jeden vollen Entgeltpunkt als monatliche Regelaltersrente den Betrag des aktuellen Rentenwerts. Grundsätzlich gilt: Je höher die Einkommensentwicklung im Vorjahr, desto höher fallen die Renten im darauffolgenden Jahr aus.

Beispielrechnung für eine monatliche Altersrente, gültig ab 1.7.2012

Ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter hat 45 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt und immer jeweils so viel im Jahr verdient wie der Durchschnitt aller Beschäftigter.

Im Westen beträgt der monatliche Rentenanspruch in diesem Beispiel 1.263,15 Euro und berechnet sich so:

45(EP) x 1(ZF) x 1(RaF) x 28,07 Euro(aRW) = 1.263,15 Euro

Im Osten beträgt der monatliche Rentenanspruch in diesem Beispiel 1.121,14 Euro und berechnet sich so:

45(EP) x 1(ZF) x 1(RaF) x 24,92 Euro(aRW) = 1.121,14 Euro

Jährliche Renteninformation enthält Versicherungsverlauf

Für die korrekte Berechnung der späteren Rente müssen alle Versicherungszeiten vollständig erfasst sein. Die Deutsche Rentenversicherung Bund schickt seit 2005 jedem Versicherten über 27 Jahre, der mindestens für 5 Jahre (60 Kalendermonate) Beitragszeiten erfüllt hat, jährlich ein Schreiben mit allen erfassten rentenrechtlichen Zeiten. Sind Zeiten nicht erfasst, können sie ergänzt werden. Das nennt sich „Kontoklärung“. Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung Bund unter der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800-10004800 oder im Internet unterwww.deutsche-rentenversicherung-bund.de.

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