Deutliches Rentenplus zum 1.Juli

 

 

Die rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner können sich über eine deutliche Rentenerhöhung freuen. Zum 1. Juli steigen die Renten in Westdeutschland um 2,18 Prozent. In den neuen Ländern sogar um 2,26 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung sendet den Rentnerinnen und Rentner im Juni den jeweiligen Bescheid über die neue Höhe ihrer Rente ab 1. Juli 2012 zu.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen erklärte: „Dass die Rente dank des anhaltenden Aufschwungs im Sommer spürbar steigen kann, ist eine gute Nachricht für die heutigen Rentnerinnen und Rentner."

Die Ruheständler profitieren damit von in 2011 kräftig gestiegenen Löhnen und Gehältern. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnentwicklung 2011 betrug 2,95 Prozent in den alten Ländern und 2,28 Prozent in den neuen Ländern.

Die Rentenerhöhung in Ostdeutschland ist stärker, weil es immer noch ein Lohngefälle zwischen Ost und West gibt. Um dies auszugleichen, werden momentan die Arbeitsverdienste in den neuen Ländern höher bewertet. Damit soll dafür gesorgt werden, dass ein Durchschnittsverdiener Ost den gleichen Rentenanspruch erhält wie ein Durchschnittsverdiener West.

Wie erfolgen Rentenanpassungen?

Jährlich prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob und wie stark die Renten anzupassen sind. Eine Anpassung der Rentenhöhe hängt in erster Linie davon ab, wie sich die Pro-Kopf-Bruttolöhne der Beschäftigten im Vorjahr entwickelt haben. Zum größten Teil finanzieren die Beitragszahler die Rente und deren Beiträge hängen von ihren Löhnen ab.

Steigen die Löhne, erhöhen sich in der Regel im Folgejahr die Renten. Umgekehrt bedeutet dies aber auch: Wenn die Einkommen der Erwerbstätigen nicht oder nur geringfügig steigen, gibt es auch nicht mehr Rente. Die lohnorientierte Anpassung gibt es bereits seit 1957. Die Rentnerinnen und Rentner nehmen so an der wirtschaftlichen Entwicklung teil.

Schutzklauseln beeinflussen die Rentenanpassungen

Auf die Anpassung wirken noch weitere Einflussgrößen. Neben der Lohnentwicklung spielen auch die Aufwendungen der Beschäftigten für ihre private Altersvorsorge („Riester-Faktor“) eine Rolle. Das besagt der so genannte Riester-Faktor. Ebenso beeinflusst das zahlenmäßige Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern die Rentenanpassung. Dieser so genannte Nachhaltigkeitsfaktor wirkt in diesem Jahr mit 2,09 Prozentpunkte anpassungssteigernd, während der Riester-Faktor mit 0,65 Prozentpunkten anpassungsdämpfend wirkt.

Riester-Faktor
Um die volle Förderung zur steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ("Riester-Rente") zu erhalten, müssen Beschäftigte seit 2003 einen bestimmten Eigenbetrag ihres Bruttoeinkommens aufwenden. Gegenwärtig beträgt dieser Eigenbeitrag vier Prozent. Die Mehrbelastungen der Beschäftigten hierfür berücksichtigt der Riester-Faktor, um Rentnerinnen und Rentner indirekt hieran zu beteiligen.

Nachhaltigkeitsfaktor
Der 2004 eingeführte Faktor berücksichtigt die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehern und Beitragszahlern. Steigt die Zahl der Beitragszahler im Verhältnis zu den Rentenbeziehern, so erhöhen sich im Folgejahr die Renten. 

Rentengarantie
Aufgrund der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise hatte die Bundesregierung in 2009 die bestehende Schutzklausel um eine "erweiterte Rentenschutzklausel" ergänzt. Rentnerinnen und Rentner müssen allein wegen eines sinkenden Lohnniveaus keine sinkenden Renten befürchten („Rentengarantie“). Hintergrund dieser Entscheidung war die ungünstige Prognose für die wirtschaftliche Entwicklung in 2009 und 2010.

Bei den Rentenanpassungen der Jahre 2005, 2006 sowie 2010 kamen die gesetzlichen Schutzklauseln Riester-FaktorNachhaltigkeitsfaktor und Rentengarantie zum Tragen. In diesen Jahren gab es keine Rentenerhöhungen. Aber auch keine Rentenkürzungen. Letztere wären aufgrund der ungünstigen Lohnentwicklung zuletzt eigentlich geboten gewesen.

Um die Rentnerinnen und Rentner am Aufschwung in den Jahren 2008 und 2009 teilhaben zu lassen, setzte die damalige Bundesregierung den Riester-Faktor für diese beiden Jahre aus. Die Rentenerhöhungen in diesen beiden Jahren fielen deshalb um jeweils 0,65 Prozentpunkte höher als nach der Rentenformel aus. Die beiden ausgesetzten Stufen werden jeweils bei der diesjährigen Rentenanpassung und bei der Rentenanpassung 2013 nachgeholt. Sie mindern die Rentenerhöhung um jeweils 0,65 Prozentpunkte.

Ausgleichsbedarf generationengerecht abbauen

Die gesetzlichen Schutzklauseln, die in den Jahren 2005, 2006 und 2010 Anwendung fanden, und der in 2008 und in 2009 ausgesetzte Riester-Faktor verhinderten notwendige Minderungen bei der Rentenanpassung. Dadurch hat sich hat sich im Laufe der Jahre ein „Ausgleichsbedarf“ aufgebaut. Um die Beitragszahler nicht einseitig zu belasten, sieht die Rentenanpassung vor, den Ausgleichsbedarf jährlich nach und nach abzubauen. Die positiven Einflussgrößen auf die Rente gehen demnach solange nur zur Hälfte in eine Erhöhung ein („gedämpft“), bis der Ausgleichsbedarf abgebaut ist. Erstmalig gab es 2011 eine solche gedämpfte Rentenanpassung. Wichtig ist: Dies sind keine Rentenkürzungen, sondern geringere Rentenerhöhung im Sinne der Generationengerechtigkeit.

An Dämpfungen sind seit letztem Jahr 2,85 Prozent in den alten Ländern und 1,43 Prozent in den neuen Ländern noch nachzuholen. Wenn zu Mitte dieses Jahres die gedämpfte Rentenanpassung erfolgt, bleibt im Westen nur noch ein Ausgleichsbedarf von 0,71 Prozent übrig. Der Ausgleichsbedarf im Osten wird dann vollständig abgebaut sein. Ohne die Korrekturen gäbe es in diesem Jahr eine Rentenerhöhung von 4,4 Prozent im Westen und 3,73 Prozent im Osten.

Alterssicherung auf drei Säulen bewährt

Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt jeden Monat pünktlich rund 18 Milliarden Euro an 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner aus. Trotzdem gilt: Wer im Alter seinen bisherigen Lebensstandard halten will, sollte zusätzlich privat oder über seinen Betrieb vorsorgen. Zum Beispiel mit einem so genannten Riester- oder Rürup-Vertrag.

Die Bundesregierung fördert die private Vorsorge mit Steuerbefreiungen und staatlichen Zulagen. So fallen auch künftig keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf Beiträge zur Betriebsrente an. Beschäftigte können daher weiterhin Teile ihres Einkommens für die betriebliche Altersvorsorge steuer- und sozialabgabenfrei ansparen.

Rentenanpassungen der letzten Jahre

In den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2010 gab es keine Rentenerhöhungen. 2008 gab es eine Erhöhung um 1,1 Prozent, 2009 sogar um 2,41 Prozent im Westen beziehungsweise 3,38 Prozent im Osten. Im letzten Jahr erhielten die Rentnerinnen und Rentner 0,99 Prozent mehr Rente.

RENTENANPASSUNG DER LETZTEN JAHRE

Grafik RentenanpassungRentenanpassungen der letzten JahreFoto: Bundesregierung

Die Tabelle schreibt die Rentenanpassungen der letzten Jahre fort, beginnend ab dem Jahr 1995 bis einschließlich 2012. In den Jahren 2004 bis 2006 und im Jahr 2010 gab es keine Rentenerhöhungen
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