Kindertagespflege: Auch für Ältere ein Job mit Perspektive

 

 

Es ist schön, Kinder aufwachsenzu sehen, zu erleben, wie sie immer selbständiger werden und mit ihren kecken Sprüchen die Erwachsenen zum Lachen bringen. Junge, berufstätige Eltern stellen die "lieben Kleinen" jedoch vor die schwierige Aufgabe, Berufsleben, Haushalt und Kindererziehung unter einen Hut zu bringen. So manchen älteren Menschen, deren Kinder schon aus dem Haus sind, mag das bunte Kinderleben dagegen fehlen. Ihnen bietet die Kindertagespflege nicht nur eine sinnvolle Aufgabe, sondern gleichzeitig eine interessante Perspektive für eine selbständige Tätigkeit: Von 2010 bis 2011 ist laut Statistischem Bundesamt die Zahl der von Tagespflegepersonen betreuten Kinder um 11 Prozent auf 124 000 gestiegen.
 
Viele Eltern wünschen sich für die Betreuung ihrer Kinder eine vertrauensvolle und erfahrene Tagesmutter, bei der ihre Sprösslinge gut aufgehoben sind. Tagesmütter und -väter (auch die sind zunehmend gefragt!) betreuen Kleinkinder unter der Woche, während die Eltern arbeiten. Dabei sind sie nach den Eltern die wichtigste Bezugsperson für das Kind. Füttern, Wickeln, Spielen, Vorlesen, Spazierengehen: All dies gehört zu den täglichen Aufgaben der Tagespflegeeltern. Die Betreuung erfolgt in der Wohnung der Tagespflegeperson, im Zuhause der Kinder oder in extra angemieteten Räumen.
 

Ein verantwortungsvoller Job

 
Neben dem Abschluss eines privaten Betreuungsvertrags mit den Eltern besteht die Möglichkeit, sich über öffentliche Träger vermitteln zu lassen. Die staatlich geregelte Kindertagespflege setzt fest, dass eine qualifizierte Pflegeperson bis zu fünf Kinder betreuen darf (manche Bundesländer haben hierbei andere Begrenzungen). Die Vergütung für diese verantwortungsvolle Tätigkeit richtet sich in der Regel nach der Anzahl der Tagespflegekinder und der Stundenzahl für die tägliche Betreuung. Sie wird vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe, durch die Kommune oder das Landesrecht geregelt. Interessierte wenden sich bei Fragen zur Entlohnung am besten an das Jugendamt an ihrem Wohnort.
 
Von den Einnahmen müssen - wenn dies nicht durch eine Sachkostenpauschale abgedeckt wird - Lebensmittel, Spielzeug, Einrichtungsgegenstände und gelegentliche Ausflüge finanziert werden. Einnahmen aus der Kindertagespflege sind sozialversicherungspflichtig und müssen versteuert werden. Bundesweit ist gesetzlich festgelegt, dass Kosten für eine Unfallversicherung in voller Höhe und anfallende Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung) zu 50 Prozent bezuschusst werden.
 

Hohe zeitliche Flexibilität

 
Die positiven Aspekte der Kindertagespflege liegen für die Kinder insbesondere in der Familiennähe und der individuellen Förderung. Für die Tagesmutter ist es von Vorteil, dass sie zu Hause arbeitet und keine weiten Wege zum Arbeitsplatz hat. Von ihr wird aber ein hohes Maß an Flexibilität erwartet. Die Betreuungszeiten werden zwar mit den Eltern und dem Jugendamt vereinbart, können aber kurzfristig variieren, wenn zum Beispiel die Eltern unerwartet Überstunden machen müssen oder im Stau stehen. Oder wenn die Pflegezeiten dem aktuellen Schichtbetrieb der Eltern angepasst werden müssen.
 
Ebenso kann es passieren, dass ein Tagespflegekind krank wird und intensivere Betreuung braucht. Dies kann eine Mehrbelastung für die Tagesmutter bedeuten. Sollte die Tagesmutter krankheitsbedingt ausfallen, regelt das zuständige Jugendamt die Fortzahlung im Krankheitsfall im Betreuungsvertrag, welchen es mit der Tagesmutter geschlossen hat, und sorgt für eine Ersatzbetreuung für die Kinder.
 

Qualifikation garantiert kindgerechte Betreuung

 
Wer als Tagespflegemutter tätig werden möchte, braucht eine sogenannte Pflegeerlaubnis, die vom Jugendamt oder öffentlichen Trägern der Jugendhilfe erteilt wird. Außerdem müssen ein Erste-Hilfe-Zertifikat und ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist ratsam. Die Pflegeerlaubnis wird nach erfolgreicher Teilnahme an einem Lehrgang erteilt. Sie ist auf fünf Jahre befristet - und kann verlängert werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Arbeitsagenturen fördern die Grundqualifizierung von Tagespflegepersonen und auch deren berufliche Weiterbildung finanziell.
 
Die Jugendämter und Arbeitsagenturen informieren über die Voraussetzungen und die Beantragung der Kostenübernahme. In der Regel finden vorab ein Einzelgespräch und ein Hausbesuch mit Vertretern der öffentlichen Jugendhilfe statt. Dabei wird begutachtet, ob die Tagesmutter über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt, die genug Spielfläche (im Haus oder der Wohnung und im Garten) und Schlafgelegenheiten für die Kleinsten bieten und in der Nähe eines Spielplatzes liegen.
 

Kinder als Jungbrunnen

 
Sicher, Kindertagespflege ist ein Job, der hohe Anforderungen stellt. Andererseits kann der Umgang mit den Kleinen auch unheimliche Freude bereiten und viele positive Auswirkungen auf Gesundheit und psychisches Wohlbefinden haben. Kinder bei ihrer Entwicklung zu begleiten, hält jung und gesund, hält im wörtlichen Sinne auf Trab. Mit jungen Menschen in das Reich der Fantasie einzutauchen, kann aufregender sein als ein Theater- oder Kinobesuch, Antworten auf ihre unzähligen Fragen zu finden, eine größere geistige Herausforderung als jedes Gehirn-Jogging!
 

Information und Beratung

 
Wer sich für eine Tätigkeit als Tagespflegeperson interessiert, kann sich auf der Website des Bundesfamilienministeriums die Broschüre "Kindertagespflege - eine neue berufliche Perspektive" herunterladen oder sich per Post schicken lassen. Zudem stehen Vertreter der lokalen Jugendämter als zuständige Ansprechpartner für Beratung, Unterstützung und die eventuelle Vermittlung von Kursen und Fortbildungen zur Verfügung. Vermittlungsstellen von Trägern der freien Jugendhilfe und ortsansässige Tageselternvereine sowie der Bundesverband für Kindertagespflege und Tagesmütter-Landesverbände sind ebenfalls bei der Suche behilflich.

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