Neuer Button "kostenpflichtig bestellen" schützt Verbraucher

 

 

Künftig kommt ein Vertrag im Internet nur zustande, wenn der Unternehmer dem Verbraucher vor der Bestellung alle erheblichen Vertragsinformationen verständlich zur Verfügung stellt. Zudem muss der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor.
 
Der Gesetzentwurf sieht Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch vor, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr besser zu schützen. Der Verbraucher muss dann durch eine Schaltfläche  auch "Button"  gewarnt werden, bevor er eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Unternehmen müssen künftig die Bestellschaltfläche mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder einer anderen ebenso unmissverständlichen Beschriftung versehen.
 

Anlass für die Neuregelung

 
Verbraucher werden immer wieder Opfer von Kosten- bzw. Abo-Fallen im Internet obwohl das geltende Recht bereits umfangreichen Schutz bietet. Unseriöse Unternehmen verschleiern durch die unklare oder irreführende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst, dass ihre Leistung etwas kostet.
 

Verbraucher auch europaweit schützen

 
Das neue Gesetz schützt Verbraucher in Deutschland. Um den elektronischen Geschäftsverkehr in ganz Europa sicherer zu gestalten, wird auf europäischer Ebene eine Richtlinie für Verbraucherrechte mit einer entsprechenden Regelung beraten. Die Bundesregierung wollte allerdings nicht warten, bis die neue EU-Richtlinie verabschiedet ist, sondern die deutschen Verbraucher so schnell wie möglich besser schützen. Insoweit setzt sie mit dem Gesetzentwurf die künftige EU-Richtlinie sozusagen vorab um.

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