Freifahrt in allen Nahverkehrszügen

 

 

Schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit erheblich beeinträchtigt sind, können seit dem  1. September 2011 kostenlos Nahverkehrszüge nutzen.
 

Freifahrt für schwerbehinderte Menschen

 
Die Freifahrt-Regelung kommt rund 1,4 Millionen Menschen zugute, die gehbehindert, blind oder gehörlos sind. Ihr rot-grüner Schwerbehindertenausweis hat einen orangefarbenen Aufdruck und trägt das Merkzeichen "G", "aG", "H", "GI" oder Bl". Um die Freifahrten in Anspruch nehmen zu können, müssen sie außerdem ein Beiblatt mitführen, das mit einer Wertmarke des Versorgungsamtes versehen ist. Das Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis berechtigt darüber hinaus, kostenfrei eine Begleitperson mitzunehmen.
 
Bislang erstreckten sich die Freifahrten in den Zügen der Deutschen Bahn nur innerhalb der Verkehrsverbünde und außerhalb in einem Radius von 50 Kilometern um den Wohnort. Wer darüber hinaus und in einem verbundfeien Gebiet fahren wollte, musste dafür einen zusätzlichen Fahrschein kaufen. Gerade für blinde Menschen oder Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, ein großes Hindernis.
 

Bundesweit alle Nahverkehrszüge nutzen

 
Deutsche Bahn AG und Bundessozialministerium haben vereinbart: Freifahrtberechtigte Schwerbehinderte können künftig deutschlandweit und durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn in der 2. Klasse kostenlos fahren. Die Beschränkung auf den 50-km-Radius ist aufgehoben.
 
Dies gilt seit dem 1. September 2011 für die Regionalbahn (RB), den Regionalexpress (RE), den Interregio-Express (IRE) und für S-Bahnen (S). Ein zusätzlicher Fahrschein ist dann nicht mehr erforderlich.
Die unentgeltliche Beförderung gilt allerdings nur für den Nahverkehr. Im Fernverkehr müssen auch Schwerbehinderte normal bezahlen.
 
Verkehrsverbünde und private Eisenbahnverkehrsunternehmen haben längst die kostenlose Fahrt für diese Gruppe eingeführt, die Deutsche Bahn zieht jetzt nach.
 
"Wir freuen uns, mit dieser Regelung das Leben für schwerbehinderte Bahnfahrer ein kleines bisschen einfacher machen zu können", so Bahn-Vorstand Rüdiger Grube. Die Neuregelung sei ein Beitrag zu mehr Kundenorientierung und trage zum Bürokratieabbau bei.
 

Soziale Verantwortung zeigen

 
Bundessozialministerin Ursula von der Leyen findet, dass die neue großzügige Freifahrtsregelung ein "prima Beispiel" sei, wie jeder in seinem Bereich etwas für behinderte Menschen verbessern könne: "Keine Probleme mit dem Automaten mehr, einfach in den Zug und los." Dieses Beispiel sozialer Verantwortung von Unternehmen gegenüber schwerbehinderten Menschen sei deswegen besonders hervorzuheben, weil es auf freiwilliger Basis ohne gesetzliche Verpflichtung geschehe.
 
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt, die Regelung auch gesetzlich zu verankern. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.

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