Haushaltsdefizit sinkt

 

 
 

2011 beträgt Deutschlands Haushaltsdefizit 2,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Damit unterschreitet Deutschland bereits in diesem Jahr den europäischen Grenzwert von drei Prozent wieder klar. Zwei Jahre früher als im Rahmen des EU-Defizitverfahrens gefordert.
  Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist ein Maß für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft. Das BIP bezeichnet den Geldwert aller im Inland produzierten Waren (Güter ist der Oberbegriff für Waren und Dienstleistungen) und Dienstleistungen. Nicht berücksichtigt werden somit Waren und Dienstleistungen, die als Vorleistungen in die Produktion anderer Waren oder Dienstleistungen eingehen.

 

 

 

Stabilitätsprogramm 2011

 
Zu diesem Ergebnis kommt die Aktualisierung des deutschen Stabilitätsprogramms 2011, die das Bundeskabinett Mitte April gebilligt hat. Es beschreibt die mittelfristige Strategie, mit der Deutschland die europäischen und nationalen Vorgaben erfüllen wird. Mit der in diesem Stabilitätsprogramm dargelegten finanzpolitischen Ausrichtung erfüllt Deutschland die europäischen und nationalen finanzpolitischen Vorgaben.
 
Deutschland leistet damit auch durch seine nationale Finanzpolitik einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.
 
Wirtschafts- und Währungsunion
Mit der Unterzeichnung des EG-Vertrags ("Maastricht-Vertrag") am 7. Februar 1992 verpflichteten sich die damals 12 EU-Partner, bis spätestens Anfang 1999 schrittweise eine Wirtschafts- und Währungsunion zu verwirklichen.Die WWU trat mit der dritten Stufe und der Einführung des Euro als gemeinsame Währung (zunächst als Buchgeld) am 1. Januar 1999 in Kraft.Bereits in der ersten Stufe der WWU 1990 vereinbarten die EU-Mitgliedstaaten, sich stärker auf die Erfordernisse der Preisstabilität und Haushaltsdisziplin auszurichten. Die Fachleute sprechen von besserer wirtschaftlicher Konvergenz.Der am 1. Dezember 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon erklärt die Errichtung der WWU mit dem Euro als Währung zum expliziten Ziel (Artikel 3) der EU.Er stärkt das Ziel der Preisstabilität und betont den Vorrang der Preisstabilität im Rahmen der Währungspolitik.Die 17 Euroländer: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien (1999), Griechenland (2001), Slowenien ( 2007), Malta, Zypern (2008), Slowakei (2009), Estland (2011).

 
Die Bundesregierung übermittelt das Stabilitätsprogramm zusammen mit dem Nationalen Reformprogramm an die Europäische Kommission. Der Stabilitäts- und Wachstumspakts verpflichtet die Euro-Teilnehmerstaaten, dem Rat "Wirtschaft und Finanzen" (ECOFIN) jährlich aktualisierte Stabilitätsprogramme vorzulegen.
 
Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist die Klammer für die nationalen Wirtschaftspraktiken der EU-Mitgliedstaaten. Er soll sicherstellen, dass sie auch nach Einführung des Euro ihre Bemühungen um Haushaltsdisziplin fortsetzen. Den SWP müssen alle 27 Mitgliedstaaten und nicht nur die Euro-Staaten einhalten.Referenzwerte für Haushaltsdefizit und Schuldenstand Die zentralen Anker der haushaltspolitischen Überwachung sind die Referenzwerte von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für das Haushaltsdefizit und von 60 Prozent des BIP für den Schuldenstand.Daraus folgen Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten, um die Ziele - Haushaltsdisziplin sowie Vermeidung übermäßiger Defizite - umzusetzen:So genannter "präventiver Arm"-  Jährlich legen sie in ihren Stabilitätsprogrammen (Euroländer) oder
   Konvergenzprogrammen (Mitgliedstaaten, deren Währung bislang nicht der
   Euro ist) ihre Politik zur Erreichung dieser Ziele dar. Das deutsche
   Stabilitätsprogramm erstellt das Bundesfinanzministerium. Die Analyse dieser
   Programme soll möglichst frühzeitig verhindern, dass übermäßige öffentliche
   Haushaltsdefizite entstehen. Sie soll außerdem die Überwachung und
   Koordinierung der Wirtschaftspolitik fördern.
-  Jeweils vor dem 1. April und dem 1. Oktober übermitteln die Mitgliedstaaten
   die erwarteten Defizit- und Schuldenstände des laufenden Jahres an
   die EU (so genannte "Maastricht-Meldung").
So genannter "korrektiver Arm"Hält ein Mitgliedstaat die Haushaltsdisziplin nicht ein und liegt ein übermäßiges Defizit vor, greift der "korrektive Arm". Von konkreten Politikempfehlungen bis hin zu Geldbußen steht ein differenziertes Instrumentarium zum Abbau des übermäßigen Defizits zur Verfügung.
 

Schuldengrenze in Verfassung verankert

 
Deutschland hat die Schuldengrenze in seiner Verfassung verankert. Sie begrenzt die Kreditaufnahme von Bund und Ländern.
 
Die Bundesregierung hat bereits 2010 mit ihrem Zukunftspaket die Grundlagen für eine nachhaltige, wachstumsorientierte Konsolidierung gelegt. Dieser Konsolidierungskurs wird dazu beitragen, dass Deutschland bis 2015 einen ausgeglichenen Staatshaushalt erreichen kann.
 

Schuldenstand sinkt

 
Auch der gesamtstaatliche Schuldenstand wird ab 2011 wieder sinken: von 83,2 Prozent in 2010 auf 82 Prozent in 2011 und bis 2015 auf rund 75,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP).
 

Krise belastet öffentliche Finanzen

 
Die Finanz- und Wirtschaftskrise und die staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen haben die öffentlichen Finanzen in Deutschland erheblich strapaziert.
 
So hatte der Rat der europäischen Finanzminister im Dezember 2009 ein erhöhtes Defizit für Deutschland festgestellt und einen Abbau bis 2013 vorgegeben.
 
Zwar bliebt es 2009 noch bei einem Staatsdefizit von drei Prozent des BIP. Die notwendigen finanzpolitischen Maßnahmen zu Stabilisierung des Bankensektors und zur Überbrückung der Wirtschaftskrise ließen dann aber 2010 das Defizit mit 3,3 Prozent über den EU-Grenzwert steigen.
 

Staatliche Maßnahmen laufen aus

 
Mit dem kräftigen Wirtschaftswachstum konnte Deutschland bereits im vergangenen Jahr die Folgen der Krise besser überwinden als zuvor angenommen. Die expansiven finanzpolitischen Maßnahmen beendet Deutschland nun schrittweise.
 
Die Kreditversorgung der Unternehmen hat sich mit dem wirtschaftlichen Aufschwung verbessert. So sind die Kredit- und Bürgschaftsprogramme Ende 2010 wie vorgesehen ausgelaufen.
 
Die Bundesregierung darf zusätzliche Ausgaben für Investitionsvorhaben in den Ländern und Kommunen noch bis Ende 2011 finanzieren.
 
Die krisenbedingten Beteiligungen des Staates an Finanzinstituten wird die Bundesregierung zeitlich so eng wie möglich begrenzen und nach und nach beenden.
 

Staatshaushalte nachhaltig konsolidieren

 
Das neue Europäische Semester und der "Euro-Plus-Pakt" verpflichten die EU-Länder zu einem nachhaltigen und wachstumsorientierten Konsolidierungskurs. Dies ist aktuell die wesentliche wirtschafts- und finanzpolitische Aufgabe aller EU-Mitgliedstaaten. Dazu führt die EU die haushaltspolitische Koordinierung (Stabilitäts- und Wachstumspakt) und die Strukturreformen (EU-Wachstumsstrategie "Europa 2020") zusammen. Die Mitgliedstaaten müssen zudem ihre jährliche Haushaltsplanung stärker mit Brüssel abstimmen. Denn die Haushalte und Schuldenstände der einzelnen Länder wirken sich auf die gesamte Union aus.

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