Bestmögliche medizinische Versorgung gesichert

 


Die neue Gesundheitspolitik schafft mehr Wachstum und sichert Beschäftigung. Erstmals werden die Gesundheits-  von den Lohnnebenkosten entkoppelt. Ausgabensteigerungen führen künftig nicht mehr zu weniger Beschäftigung. Und: Es gibt keine Einschränkungen im Leistungskatalog für die Versicherten. Die hervorragende medizinische Versorgung in Deutschland bleibt langfristig bezahlbar: für alle Versicherten, für jedes Alter, für jeden Geldbeutel. Ohne Reform hätte jedes siebte Krankenhaus und fast jede vierte Arztpraxis geschlossen werden müssen.
 

Drohendes 11-Milliarden-Defizit abgewendet

 
Die Ausgangslage war klar: Das Bundesversicherungsamt hatte für 2011 ein Defizit des Gesundheitsfonds von rund 11 Milliarden Euro vorausgesagt. Gründe: Die Bevölkerung wird immer älter; gleichzeitig schreitet der medizinische Fortschritt voran. Das kostet viel Geld: Jedes Jahr wachsen die Ausgaben der GKV schneller als die Einnahmen. Das führt zu höheren Beitragssätzen, zu steigenden Lohnkosten und gefährdet Arbeitsplätze.
 
Hinzu kommt: Spätestens seit der Finanz- und Wirtschaftskrise wissen wir, dass der Gesundheitsfonds in seiner jetzigen Form nicht konjunkturfest ist. Leidtragende wären die Versicherten gewesen: Denn sie hätten dieses Defizit allein über Zusatzbeiträge ausgleichen müssen. Besonders Geringverdiener wären dabei übermäßig belastet worden.
 

Ausgaben werden begrenzt

 
Bei der jetzt beschlossenen Gesundheitsreform leisten alle ihren Sparbeitrag: Auch die so genannten Leistungserbringer im Gesundheitssystem, wie Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken und die Pharmaindustrie. Höhere Vergütungen werden gedeckelt, Ausgaben begrenzt. Das sichert die leistungsfähige und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in Deutschland langfristig. 
 

Zurück zum alten Beitragssatz

 
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhöht sich der Beitragssatz zum 1. Januar 2011 um jeweils 0,3 Prozentpunkte. Die seit Juli 2009 geltende Beitragssatzsenkung läuft aus. Sie war mit dem Konjunkturpaket II beschlossen worden, um Arbeitnehmer und Arbeitgeber während der Wirtschaftskrise zusätzlich zu entlasten. Wegen der anspringenden Konjunktur ist dies nicht mehr erforderlich. Ab 1. Januar 2011 zahlen Versicherte daher wieder 8,2 Prozent, Arbeitgeber 7,3 Prozent. Der Gesamtbeitrag beträgt dann 15,5 Prozent.
 

Arbeitskosten langfristig entlasten

 
Der Arbeitgeberbeitrag wird auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Künftige Ausgabensteigerungen führen damit nicht zwangsläufig zu steigenden Lohnkosten. Das fördert langfristig Wachstum und Beschäftigung. Eventuelle Kostensteigerungen im Gesundheitswesen werden dann durch Zusatzbeiträge der Versicherten finanziert. Die Krankenkassen entscheiden, ob und in welcher Höhe sie von ihren Versicherten Zusatzbeiträge verlangen.
 

Gerechter Sozialausgleich

 
Keiner wird durch Zusatzbeiträge überfordert. Um die Beitragszahler, insbesondere Geringverdiener, zu schützen, wird ein unbürokratischer und gerechter Sozialausgleich eingeführt. Dies garantiert eine gesetzlich festgelegte Überforderungsgrenze. Sie liegt bei zwei Prozent der individuellen beitragspflichtigen Einnahmen. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag diese zwei Prozent, hat der Versicherte Anspruch auf einen Sozialausgleich.


Inhaltsverzeichnis
Nach oben